Ab Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen

Es gilt jetzt die 2-G-Regel, Zugangsberechtigt sind:

  • Genesene und Geimpft erlaubt
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahrenmüssen einen aktuellen Test vorlegen (bspw. das Testheft)
  • Menschen die sich per Attest bestätigt nicht impfen lassen können, müssen einen aktuellen Test vorlegen
  • Zuschauer und Turniere sind nicht mehr zugelassen